Mediation Fortsetzung
Entwicklung und grundlegender Ansatz
Die Mediation in ihrer heutigen Form entwickelte sich aus der Praxis der außergerichtlichen Konfliktregelung. Sie hat dabei Ansätze der Konflikt- und der Verhandlungsforschung, des psychologischen Problemlösens, der Psychotherapie sowie Systemische Therapie aufgegriffen. Eingeflossen sind auch Erkenntnisse aus den Fachgebieten Konflikt- und Kommunikationswissenschaft und Humanistische Psychologie, so dass die Grundlagen der Mediation interdisziplinäre Quellen haben. In Deutschland hat sich das Verfahren seit etwa 1990 zunehmend etabliert und auch empirisch evaluiert.
Die interdisziplinäre Entstehungsgeschichte der Mediation und ihre daraus folgende systematische Stellung zwischen psychosozialen, rechtswissenschaftlichen und verhandlungstheoretischen Ansätzen sowie das weitgehende Fehlen von (gesetzlichen) Vorgaben führen dazu, dass es nur wenige allgemein anerkannte oder gar zwingende Vorgehensweisen in der Mediation gibt.
Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen.
Abgrenzungen
Die Mediation ist ein Verfahren, keine Institution wie Schiedsgericht, Gütestelle, Schlichtungsstelle o.ä. Es ist jedoch möglich, dass sich verschiedenste Institutionen der Mediation als Verfahren bedienen, soweit sie dem Wesen nach mit ihr vereinbar sind. Von dem Mediator oder der Mediatorin werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Es ist zu beachten, dass die Terminologien nicht einheitlich verwendet werden: auch in der Wissenschaft werden Mediation und Schlichtung gelegentlich synonym verstanden. Mit der Schlichtung hat Mediation gemein, dass ohne Zustimmung der Parteien keine verbindliche Entscheidung gefällt wird. Insofern kann man sie als besonderes Schlichtungsverfahren bezeichnen. Allerdings zeichnet sich die Mediation gegenüber der Schlichtung dadurch aus, dass der Mediator die Entscheidung ganz den Parteien überlässt, also auch keine Kompromissvorschläge macht. Ebenso ist das Verfahren mit der Tätigkeit einer Einigungsstelle nicht vergleichbar. Weiterhin ist Mediation auch keine Form einer Psychotherapie. Im engeren Sinne läuft Mediation immer auf die Arbeit einer (oder mehrerer) den Prozess strukturierenden, mediierenden Partei(en) mit (allen) beteiligten Konfliktparteien hinaus. Insofern ist die beratende Arbeit mit einer einzelnen betroffenen Konfliktpartei keine Mediation, sondern Konflikt-Coaching.
Konzepte
Die konzeptionellen Grundlagen der Mediation bilden u.a.:
* das Harvard-Konzept als eine Verhandlungstechnik,
* die Konsens-Findung als ein durchgängiges Prinzip und
* die Konflikteskalation nach Friedrich Glasl.
Prozedurale Voraussetzungen für die Durchführung einer Mediation sind u.a.:
* Freiwilligkeit - alle Beteiligten einschließlich des Mediators können die Mediation
jederzeit abbrechen.
* Verschwiegenheit – Der Mediator äußert sich außerhalb der Mediation nicht zu den
Verfahrensinhalten. Ein Problem kann sich dabei allerdings in Deutschland und der
Schweiz aus dem fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht nicht-anwaltlicher
Mediatoren ergeben. In der Schweiz gilt zumindest für den Bereich des
Scheidungsverfahrens gemäß Art. 139 ZGB ein Zeugnisverbot für
Familienmediatoren. In Österreich sind eingetragene Mediatoren gemäß § 18
ZivMediatG durch ein Verschwiegenheitsgebot geschützt.
* Ergebnisoffenheit – Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis
bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen
Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle
Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten, ein Aspekt, der
insbesondere bei umfangreichen Verfahren in der Wirtschaft oder im öffentlichen
Bereich zum Tragen kommt.
* Allparteilichkeit - Der Mediator leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch,
das heißt, er steht auf der Seite jedes Beteiligten. Diese Haltung geht deutlich über
eine einfache Neutralität hinaus; die inhaltliche Neutralität des Mediators erstreckt
sich nicht auf seine Stellung gegenüber den Konfliktparteinen. So gleicht er
beispielsweise ein Machtgefälle zwischen den Parteien aus, indem er
vorübergehend als Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei agiert.
Ziele
Das Ziel der Mediation ist die Lösung eines Konfliktes – möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Medianden. Dabei steht im Gegensatz zum Gerichtsverfahren die Frage nach einer eventuellen Schuld nicht im Vordergrund. Auch Veränderungen im Verhalten der Medianden untereinander werden nur insoweit gefördert, als sie für die verbindliche Lösung des Konflikts notwendig sind. Insofern grenzt sich die Mediation immer wieder von therapeutischen Verfahren ab.
Neben dem eigentlichen Ziel der Mediation - beispielsweise der Regelung von Vermögensfragen bei einer Scheidung; der Vereinbarung über eine gemeinsame Elterliche Sorge trotz Trennung der Eltern oder der Fortsetzung einer Kooperation zweier Unternehmen - gibt es auch Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen:
* Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet
bleiben würden;
* Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten;
* Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens;
* Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen;
* keine Öffentlichkeit durch Berichte in den Massenmedien.
Methoden
Die Methode der Mediation ist eine Synthese zahlreicher Elemente diverser Disziplinen. In methodischer Hinsicht sind es insbesondere Elemente aus den Fachgebieten Problemlösen, Kommunikation (Systemtheorie), Themenzentrierte Interaktion und Transaktionsanalyse. Ein zentrales Anliegen jeder Mediation ist es, die Konfliktparteien wieder in ein Gespräch zu bringen. Der neu beginnende kommunikative Ablauf ist so zu steuern, dass die Konfliktparteien
* Sache und Person von einander trennen;
* individuelle Wahrnehmungsphänomene als Konfliktfaktoren anerkennen und
* für sich Entscheidungsverzerrungen aufdecken.
Im Laufe der Jahrzehnte haben sich verschiedene Phasenmodelle der Mediation entwickelt. Obwohl die Phasen von Modell zu Modell verschieden ausdifferenziert sind, finden sich bei den meisten Modellen irgendwo die folgenden fünf Phasen als Handlungsstrategie wieder[2]
1. Phase: Auftragsklärung
Zunächst werden die Parteien über das Mediationsverfahren, die Rolle und Haltung des Mediators informiert, für die Konfliktvermittlung wird eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen und das weitere Vorgehen miteinander abgestimmt.
2. Phase: Themensammlung
Zu Beginn der zweiten Phase stellen die Parteien ihre Streitpunkte und Anliegen im Zusammenhang dar, sodass die Themen und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden können.
3. Phase: Positionen und Interessen / Sichtweisen- und Hintergrunderkundung
In der dritten Phase beginnt die eigentliche Problembearbeitung mit der Entscheidung über das erste zu behandelnde Thema. Danach erhalten die Beteiligten Gelegenheit, ihre Sicht des jeweiligen Aspekts des Konflikts zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen und damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann. Wichtig ist in dieser Phase vor allem der Übergang von Positionen zu dahinter liegenden Interessen. Außerdem werden üblicherweise Maßstäbe für eine aus Sicht der Beteiligten gerechte bzw. sinnvolle Lösung entwickelt. Dabei kommen neben den Positionen der Konfliktparteien deren Hintergründe, Ziele, Interessen, und – je nach Ausrichtung und Ausbildung des Mediators – Emotionen und Identitätsaspekte (Rollen, Selbstbild) zum Vorschein.
4. Phase: Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen
In der vierten – der kreativen – Phase werden zu den einzelnen Problemfeldern zunächst im Wege des Brainstormings Lösungsoptionen bewertungsfrei gesammelt. Nach Abschluss der Ideenfindung werden diese Lösungsoptionen von den Medianten bewertet und verhandelt. Der Mediator wird in dieser Phase meist das vorschnelle Beschließen von Lösungen bremsen, indem er gegenüber den Medianten hinterfragt, inwieweit die gefundenen Lösungen mit den in der vorherigen Phase ermittelten Interessen der Parteien oder den vorher erarbeiteten Kriterien für eine gerechte Lösung im Einklang stehen. Auch wird der Mediator gemeinsam mit den Beteiligten überprüfen, ob und wie sich die jeweiligen Lösungsoptionen in der Realität umsetzen lassen.
5. Phase: Abschlussvereinbarung
Zum Abschluss der Mediation werden die Ergebnisse (meist schriftlich) festgehalten. Üblich ist dabei die konkrete Regelung des weiteren Vorgehens einschließlich der Festlegung von Umsetzungsfristen bis hin zum Verhalten im zukünftigen Konfliktfall.
Die Entwicklung dieser fünf Phasen sowie ihr Einsatz in den vergangenen zwanzig Jahren haben Kommunikationstechniken integriert, die in den folgenden Artikeln detailliert beschrieben sind:
* Problemlösen
* Körpersprache
* Aktives Zuhören und Paraphrasieren
* Fragetechnik
* Gewaltfreie Kommunikation
* Ich-Botschaften senden
* Rahmensetzungen (Framing, Reframing)
* Die Anwendung von Heuristiken.
Begleitende Maßnahmen
Darüber hinaus ist die Mediation bemüht, eine Transformation des Konfliktes bewirken zu können durch den Einsatz folgender Techniken:
* Empowerment: Befähigung der Konfliktparteien zur Klärung eigener Interessen
und Bedürfnisse;
* Perspektivenwechsel: verständigungsorientierter Diskurs, um neue
Handlungsmöglichkeiten zu schaffen;
* Argumentationen strukturieren, auch Induktives Argumentieren und deduktives
Argumentieren;
* Transaktionsanalyse: Perspektiven für die lernende Organisation und
Rollenverhalten.
Das Vorgehen in einer Mediation nach diesen fünf Phasen dient inzwischen als Vorbild für die Didaktik und das Curriculum einer Ausbildung zum Mediator oder zur Mediatorin.
Anwendungsfelder
Historisch gesehen hat in Deutschland die Entwicklung vor mehr als 20 Jahren in der Familienmediation begonnen. Inzwischen ist eine zunehmende Diversifikation der Anwendungsfelder zu beobachten, die zu einer speziellen Aufteilung geführt hat:
* Mediation im familiären Umfeld, also in Fällen von Trennung und Scheidung oder
bei Erbauseinandersetzungen;
* Schulmediation;
* Wirtschaftsmediation mit Einsatzmöglichkeiten im inner- als auch im
zwischenbetrieblichen Bereich;
* Mediation im öffentlichen Bereich/Umweltmediation;
* Täter-Opfer-Ausgleich (in Österreich: Außergerichtlicher Tatausgleich).
In vielen Konfliksituationen ist die Mediation die einzige Alternative zum Gerichtsverfahren, das meist zeitlich und finanziell höhere Risiken für die Beteiligten birgt. Neue Wege geht in diesem Zusammenhang die
* integrierte Mediation, die mediative Aspekte in das Gerichtsverfahren mit
einbezieht und so über die
* gerichtsverbundene Mediation hinausgeht, bei der eine Mediation durchgeführt
wird, während das Gerichtsverfahren ausgesetzt wird.
Rechtlicher Rahmen der Mediation
In einem Mediationsverfahren wird weder beraten noch ein Urteil gesprochen. Früher war die Tätigkeit des nicht anwaltlichen Mediators wegen ihrer potentiell rechtsberatenden Tätigkeit und eines dementsprechend möglichen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz juristisch umstritten. Mit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetz zum 1. Juli 2008 ist gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 geklärt, dass Mediation keine Rechtsdienstleistung ist, solange sie nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift.
Kostenvergleich
Die Konfliktlösung mit Unterstützung eines stundenweise honorierten professionellen Mediators ist meist kostengünstiger als die streitige Austragung mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, wo der Streitwert die Höhe der Gebühr bedingt, die in Rechnung gestellt wird. Bei untergeordneten Streitigkeiten mit geringem Streitwert und geringen persönlichen Beziehungen zwischen den Betroffenen kann ein reines Gerichtsverfahren kostengünstiger sein.
Mitunter bringt die Mediation keine Konfliktregelung, sodass Kosten des Gerichtsverfahrens zusätzlich anfallen. Andererseits besteht immer die Möglichkeit weiterer Auseinandersetzungen, soweit ein gerichtliches Urteil keine wirklich befriedende Wirkung entfalten konnte.
Wird in einer Mediation dem Grundsatz der Informiertheit der Parteien nicht ausreichend Rechnung getragen - zum Beispiel wegen mangelnder externer anwaltlicher Beratung - so besteht außerdem die Gefahr, dass sich im Nachhinein eine Konfliktpartei durch die erzielte Regelung rechtlich benachteiligt fühlt. Dementsprechend sollten sich insbesondere bei existenziellen Streitigkeiten die Medianten über die rechtlichen Rahmenbedingungen durch hierzu befähigte Anwälte beraten lassen.

